ErwGr. 1

REG_2007_441 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Iran

In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 sind die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder vom Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach der Verordnung eingefroren werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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