ErwGr. 2

REG_2007_441 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Iran

Am 24. März 2007 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen zu ändern, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind. Anhang IV ist daher entsprechend zu ändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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