Art. 1

REG_2007_503 · zur Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben (Pohořelický kapr (g. U.) — Žatecký chmel (g. U.) — Pomme du Limousin (g. U.) — Tome des Bauges (g. U.))

Die Bezeichnungen im Anhang dieser Verordnung werden hiermit in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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