ErwGr. 1

REG_2007_503 · zur Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben (Pohořelický kapr (g. U.) — Žatecký chmel (g. U.) — Pomme du Limousin (g. U.) — Tome des Bauges (g. U.))

In Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der beiden Bezeichnungen „Pohořelický kapr“ und „Žatecký chmel“ und der Antrag Frankreichs auf Eintragung der beiden Bezeichnungen „Pomme du Limousin“ und „Tome des Bauges“ im Amtsblatt der Europäischen Union (2) veröffentlicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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