Art. 1

REG_2007_636 · zur Abweichung vom Anhang der Verordnung Nr. 79/65/EWG des Rates hinsichtlich der Gebiete Rumäniens

Abweichend vom Anhang der Verordnung Nr. 79/65/EWG stellt Rumänien für die Zwecke der Anwendung der genannten Verordnung bis 31. Dezember 2009 ein einziges Gebiet dar.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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