Art. 123 – Gemeinsame Vorschriften für die Berechnung der Zwischenzahlungen und des Restbetrags

REG_2007_718 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)

Zur Berechnung der Zwischenzahlungen und des Restbetrags wird der Kofinanzierungssatz für die betreffende Prioritätsachse auf die zuschussfähigen Ausgaben angewandt, die in der von der Bescheinigungsbehörde bescheinigten Ausgabenaufstellung unter dieser Prioritätsachse aufgeführt sind.
Der mit den Zwischenzahlungen und der Zahlung des Restbetrags geleistete Beitrag der Gemeinschaft darf jedoch nicht höher sein als der öffentliche Beitrag und der Höchstbetrag für die Hilfe aus Gemeinschaftsmitteln für die betreffende Prioritätsachse, die im Beschluss der Kommission zur Genehmigung des grenzübergreifenden Programms festgelegt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 123 REG_2007_718 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 123 REG_2007_718 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.