Art. 137 – Automatische Aufhebung der Mittelbindung

REG_2007_718 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)

Die automatische und endgültige Aufhebung eines Teils der Mittelbindung für ein grenzübergreifendes Programm richtet sich nach Artikel 166 Absatz 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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