Art. 73 – Allgemeine Grundsätze

REG_2007_718 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)

(1)Die Hilfe im Rahmen dieser Komponente wird nach Artikel 53 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 im Wege der zentralen, dezentralen oder gemeinsamen Mittelverwaltung geleistet.
(2)Hinsichtlich der einzelstaatlichen Programme ist die dezentrale Mittelverwaltung das Ziel.
(3)Die regionalen und horizontalen Programme werden von der Kommission zentral oder im Wege der gemeinsamen Mittelverwaltung mit internationalen Organisationen nach Artikel 43d der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 durchgeführt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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