ErwGr. 4

REG_2007_737 · zur Festlegung des Verfahrens für die Erneuerung der Aufnahme einer ersten Gruppe von Wirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und zur Erstellung der Liste dieser Wirkstoffe

Hersteller, die die Erneuerung der Aufnahme eines unter diese Verordnung fallenden Wirkstoffes sicherstellen wollen, sollten dies dem entsprechenden berichterstattenden Mitgliedstaat melden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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