zur Festlegung des Verfahrens für die Erneuerung der Aufnahme einer ersten Gruppe von Wirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und zur Erstellung der Liste dieser Wirkstoffe
REG_2007_737 · 48 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- ErwGr. 12
- Art. 1Anwendungsbereich
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Benannte Behörde des Mitgliedstaats
- Art. 4Mitteilung
- Art. 5Zulässigkeit von Anträgen und Veröffentlichung von Daten über Antragsteller
- Art. 6Übermittlung von Daten
- Art. 7Nachträgliche Vorlage
- Art. 8Ende der Teilnahme
- Art. 9Angaben von Dritten
- Art. 10Bewertung durch den berichterstattenden Mitgliedstaat
- Art. 11Zugang zum Bewertungsbericht
- Art. 12Beurteilung des Bewertungsberichts
- Art. 13Vorlage eines Richtlinien- oder Entscheidungsentwurfs
- Art. 14Zugang zum Beurteilungsbericht
- Art. 15Gebühren
- Art. 16Andere Steuern, Abgaben oder Gebühren
- Art. 17Inkrafttreten
- Anhang IListe der in Artikel 1 genannten Wirkstoffe und der für sie benannten berichterstattenden und berichtmiterstattenden Mitgliedstaaten
- Anhang IVKriterien für die Annahme von Anträgen gemäß Artikel 4
zur Festlegung des Verfahrens für die Erneuerung der Aufnahme einer ersten Gruppe von Wirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und zur Erstellung der Liste dieser Wirkstoffe ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.