ErwGr. 5

REG_2007_754 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1941/2006, (EG) Nr. 2015/2006 und (EG) Nr. 41/2007 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände

Da es wegen der sehr geringen Fangmengen von Dorsch in Untergebiet 27 nicht für notwendig gehalten wird, die Bezugnahme auf dieses Untergebiet im Zusammenhang mit den Beschränkungen des Fischereiaufwands in der Ostsee beizubehalten, sollte diese Bezugnahme gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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