ErwGr. 5

REG_2007_88 · über besondere Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen für in Form von Teigwaren ausgeführtes Getreide der KN-Codes 1902 11 00 und 1902 19

Infolgedessen sollten Durchführungsvorschriften für die Erstattungsregelung erlassen werden, um die administrativen Kontrollförmlichkeiten nicht unnötig zu erschweren. Dazu sollte von bestimmten, in der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 festgelegten Modalitäten abgewichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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