Art. 1

REG_2007_932 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 hinsichtlich des Subkontingents II für aus Kanada eingeführten Weichweizen

Die Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 wird wie folgt geändert:
1.Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Ein Zollkontingent zur Einfuhr von 2 989 240 Tonnen Weichweizen des KN-Codes 1001 90 99 anderer als hoher Qualität wird eröffnet.“
2.Artikel 3 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich erhält folgende Fassung: „— Subkontingent II (laufende Nummer 09.4124): 38 853 Tonnen für Kanada;“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 1 REG_2007_932 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 1 REG_2007_932 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.