ErwGr. 2

REG_2007_932 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 hinsichtlich des Subkontingents II für aus Kanada eingeführten Weichweizen

Die Erteilung von Lizenzen für ab dem 16. April 2007, 13.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit), beantragte Mengen des Subkontingents II gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 ist mit der Verordnung (EG) Nr. 421/2007 der Kommission vom 18. April 2007 zur Festsetzung des Zuteilungskoeffizienten für die vom 9. April 2007 bis zum 16. April 2007 eingereichten Einfuhrlizenzanträge für das Subkontingent II im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 eröffneten gemeinschaftlichen Zollkontingents für Weichweizen, anderer als hoher Qualität (5) ausgesetzt worden. Da das Zollkontingent für Weichweizen aus Kanada um 853 Tonnen aufgestockt worden ist, ist diese Aussetzung mit dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung aufzuheben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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