ErwGr. 7

REG_2007_951 · mit Durchführungsvorschriften für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments

Da alle teilnehmenden Länder in die Entscheidungsstrukturen des Programms einbezogen sind, die Durchführung jedoch einer gemeinsamen Verwaltungsstelle in einem der teilnehmenden Länder übertragen wird, ist es erforderlich, gemeinsame Regeln für die Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Verwaltungsstrukturen des Programms festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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