Art. 3

REG_2007_973 · zur Änderung einiger Verordnungen der EG über bestimmte statistische Bereiche zum Zweck der Umsetzung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2

In der Verordnung (EG) Nr. 2163/2001 wird im Anhang der Ausdruck „NACE Revision 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.
Zur Erfüllung der für sie gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 geltenden Verpflichtung, Erhebungsmethoden festzulegen, mit denen eine Erhebung bei Einheiten, die mindestens 90 % der Inlandsproduktion je NACE-Klasse repräsentieren, möglich ist, legen die Mitgliedstaaten Erhebungsmethoden fest, mit denen Daten erhoben werden können, die mindestens 90 % der Inlandsproduktion je Klasse der Abschnitte B und C der NACE Rev. 2 repräsentieren.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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