ErwGr. 5

REG_2008_100 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates in Bezug auf Musterkollektionen und bestimmte Formalitäten im Zusammenhang mit dem Handel mit Arten freilebender Tiere und Pflanzen

Die CITES-Resolution Conf. 13.7 (Rev. CoP14) über die Kontrolle des Handels mit persönlichen und Haushaltsgegenständen enthält eine Liste der Arten, deren Exemplare ohne die sonst vorgeschriebenen Dokumente ein- und ausgeführt werden dürfen, sofern es sich um persönliche oder Haushaltsgegenstände unter einem bestimmten Wert handelt. Diese Liste enthält Ausnahmeregelungen für Riesenmuscheln und Seepferdchen sowie für eine herabgesetzte Menge von Kaviar, die in das Gemeinschaftsrecht aufgenommen werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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