ErwGr. 8

REG_2008_100 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates in Bezug auf Musterkollektionen und bestimmte Formalitäten im Zusammenhang mit dem Handel mit Arten freilebender Tiere und Pflanzen

Die Konferenz der Parteien des CITES-Übereinkommens hat ein Berichtsformat für die gemäß Artikel VIII Absatz 7 Buchstabe b des Übereinkommens alle zwei Jahre zu übermittelnden Berichte angenommen. Die Mitgliedstaaten sollten daher ihre Zweijahresberichte in diesem Berichtsformat, soweit es sich um nach dem Übereinkommen erforderliche Angaben handelt, und in einem zusätzlichen Berichtsformat, soweit es sich um die nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 erforderlichen Angaben handelt, übermitteln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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