ErwGr. 13

REG_2008_1005 · über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999

Der Handel mit Fischereierzeugnissen aus der IUU-Fischerei mit der Gemeinschaft sollte verboten werden. Um die Wirksamkeit dieses Verbots zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass alle gehandelten Fischereierzeugnisse, die in die Gemeinschaft eingeführt oder aus der Gemeinschaft ausgeführt werden, im Einklang mit internationalen Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie gegebenenfalls mit anderen für das betreffende Fischereifahrzeug geltenden Vorschriften gefischt wurden, wird für jeglichen Handel mit Fischereierzeugnissen mit der Gemeinschaft ein Bescheinigungssystem eingeführt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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