ErwGr. 35

REG_2008_1005 · über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999

Neben Handlungsweisen, die in gravierender Weise gegen Fischereivorschriften verstoßen, sollten auch die Durchführung von unmittelbar mit IUU-Fischerei zusammenhängenden Geschäften, einschließlich des Handels mit Fischereierzeugnissen aus der IUU-Fischerei oder der Einfuhr solcher Erzeugnisse, sowie die Fälschung von Dokumenten als schwere Verstöße angesehen werden, für die die Mitgliedstaaten ein harmonisiertes Höchstmaß für administrative Sanktionen annehmen müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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