ErwGr. 32

REG_2008_1005 · über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999

Handelsmaßnahmen gegenüber anderen Staaten werden vom Rat angenommen. Da bei der Erstellung einer Liste nichtkooperierender Staaten auch handelspolitische Maßnahmen gegen die betreffenden Staaten festgelegt werden sollten, sollte der Rat sich das Recht vorbehalten, in diesem speziellen Fall die Durchführungsbefugnisse selbst wahrzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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