ErwGr. 29

REG_2008_1005 · über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999

Fischereifahrzeuge, die in IUU-Listen regionaler Fischereiorganisationen aufgeführt werden, sollten automatisch in die entsprechende Liste der Kommission aufgenommen werden, um in der Gemeinschaft einen einzigen Rahmen zu schaffen und zu vermeiden, dass es eine Vielzahl von Listen mit IUU-Fischerei betreibenden Schiffen gibt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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