ErwGr. 31

REG_2008_1005 · über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999

Zu diesem Zweck sollte die Gemeinschaft zusätzlich zu ihren Maßnahmen auf internationaler und regionaler Ebene das Recht haben, anhand transparenter, eindeutiger und objektiver Kriterien, die auf internationalen Normen beruhen, festzustellen, welche Staaten nicht kooperieren und gegenüber diesen Staaten nichtdiskriminierende, legitime und verhältnismäßige Maßnahmen, einschließlich Handelsmaßnahmen, zu treffen, nachdem sie ihnen hinreichend Zeit gegeben hat, sich zu einer entsprechenden vorherigen Mitteilung zu äußern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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