ErwGr. 5

REG_2008_1008 · über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (Neufassung)

Um eine durchgängige Überwachung der Einhaltung der Anforderungen von Betriebsgenehmigungen aller Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu gewährleisten, sollten die Genehmigungsbehörden die Finanzlage der Luftfahrtunternehmen regelmäßig bewerten. Letztere sollten dazu ausreichende Informationen über ihre Finanzlage bereitstellen, insbesondere in den ersten beiden Jahren ihres Bestehens, da diese für das Überleben eines Luftfahrtunternehmens auf dem Markt besonders kritisch sind. Um Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Anwendung der Vorschriften auf nationaler Ebene zu verhindern, ist es notwendig, die Finanzaufsicht über alle Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft durch die Mitgliedstaaten zu verstärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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