ErwGr. 9

REG_2008_1008 · über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (Neufassung)

In Bezug auf die Beschäftigten eines Luftfahrtunternehmens der Gemeinschaft, dessen operationelle Basis sich außerhalb des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats befindet, in dem es seinen Hauptgeschäftssitz hat, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Sozialvorschriften der Gemeinschaft und die nationalen Sozialvorschriften ordnungsgemäß angewendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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