ErwGr. 6

REG_2008_1022 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 hinsichtlich der Grenzwerte für flüchtige Basenstickstoffe (TVB-N)

Aufgrund artenspezifischer Unterschiede könnte es darüber hinaus angebracht sein, für bestimmte Arten höhere TVB-N-Grenzwerte festzulegen. Bis zu einer gemeinschaftsweiten Harmonisierung dieser höheren TVB-N-Grenzwerte sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, für bestimmte Arten einzelstaatliche Grenzwerte anzuwenden, sofern die Fische noch die Frischekriterien erfüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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