Art. 16

REG_2008_1024 · mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft

Die Bestimmungen gemeinschaftlicher und einzelstaatlicher Rechtsvorschriften in Bezug auf den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben durch diese Verordnung unberührt; sie entbindet insbesondere nicht von den Aufgaben und Verpflichtungen gemäß der Richtlinie 95/46/EG. Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird insbesondere in Bezug auf die Offenlegung und Weitergabe der in einer Genehmigung enthaltenen personenbezogenen Daten sichergestellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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