ErwGr. 1

REG_2008_1024 · mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft

Der EU-Aktionsplan „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“ („Forest Law Enforcement, Governance and Trade“ — „FLEGT“) (2) enthält Maßnahmen zur Bekämpfung des Problems des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels. In dem Aktionsplan wird der Aufbau eines „Forest Law Enforcement, Governance and Trade“-Genehmigungssystems (im Folgenden „FLEGT-Genehmigungssystem“) vorgeschlagen, mit dem gewährleistet werden soll, dass aus den Ländern, die sich dem System anschließen, nur legal erzeugtes Holz eingeführt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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