ErwGr. 2

REG_2008_1024 · mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft

Im Rahmen dieses Systems beabsichtigt die Gemeinschaft, mit Ländern und regionalen Organisationen (FLEGT-Partnerländer) freiwillige Partnerschaftsabkommen zu schließen. Für Holzprodukte, die aus FLEGT-Partnerländern in die Gemeinschaft ausgeführt werden, sollte von der zuständigen Behörde des betreffenden Partnerlandes eine FLEGT-Genehmigung erteilt worden sein. Die FLEGT-Genehmigung sollte — wie in dem entsprechenden freiwilligen FLEGT-Partnerschaftsabkommen festgelegt — die Legalität der betreffenden Holzprodukte gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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