Art. 13 – Überprüfung

REG_2008_106 · über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte

Ein Jahr vor Ablauf des Abkommens erstellt die Kommission einen Bericht, in dem die Energieeffizienz des Bürogerätemarkts in der Gemeinschaft überprüft und eine Bewertung der Wirksamkeit des Energy-Star-Programms vorgenommen wird; dieser Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Der Bericht enthält sowohl qualitative als auch quantitative Angaben und ferner Angaben über den durch das Energy-Star-Programm erzielten Nutzen, vor allem Energieeinsparungen und Umweltnutzen in Form einer Verringerung der Kohlendioxidemissionen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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