ErwGr. 5

REG_2008_1078 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates hinsichtlich der Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Erhebung und Verwaltung von Basisdaten über den Fischereisektor

Die jährliche Gemeinschaftsbeteiligung sollte sich auf jährliche Haushaltsvorausschätzungen stützen, die unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten aufgestellten nationalen Programme bewertet werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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