ErwGr. 7

REG_2008_1078 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates hinsichtlich der Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Erhebung und Verwaltung von Basisdaten über den Fischereisektor

Um die Verfahren zu vereinfachen, müssen die Vorschriften, die die Mitgliedstaaten bei der Einreichung der jährlichen Haushaltsvorausschätzung in Zusammenhang mit der Durchführung der nationalen Programme zu beachten haben, und das zu verwendende Format festgelegt werden. Als erstattungsfähig sind nur die Ausgaben einzustufen, die unmittelbar mit der Durchführung der nationalen Programme in Zusammenhang stehen, ordnungsgemäß belegt sind und von den Mitgliedstaaten tatsächlich getätigt wurden. In diesem Zusammenhang sind auch die Aufgaben und Pflichten der Partner und Unterauftragnehmer bei der Durchführung der nationalen Programme festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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