ErwGr. 9

REG_2008_1078 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates hinsichtlich der Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Erhebung und Verwaltung von Basisdaten über den Fischereisektor

Es sind Vorschriften festzulegen, um sicherzustellen, dass die Anträge auf Ausgabenerstattung mit der Kommissionsentscheidung zur Genehmigung der jährlichen Gemeinschaftsbeteiligung im Einklang stehen. Die Vorschriften sollten auch das Verfahren der Einreichung und Genehmigung dieser Anträge regeln. Bei Anträgen, die diesen Vorschriften nicht genügen, sollten die entsprechenden Mittelbindungen gegebenenfalls aufgehoben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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