ErwGr. 8

REG_2008_1163 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 40/2008 des Rates hinsichtlich der zulässigen Fangmengen für bestimmte Stintdorsch-, Wittling- und Schellfischbestände

In Anbetracht der begrenzten Fischereien von Stintdorsch im ICES-Gebiet IIIa und in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIIb, IIIc und IIId und da keine neue Vorhersagen zu den Beifängen von Schellfisch und Wittling in anderen, in diesen Gebieten tätigen Industriefischereien vorliegen, sollten die Fangmengen für die Wittling- und Schellfischbestände im ICES-Gebiet IIIa und in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIIb, IIIc und IIId für den Rest des Jahres 2008 unverändert bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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