Art. 2 – Begriffsbestimmungen

REG_2008_1205 · zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten neben den Begriffsbestimmungen des Artikels 3 der Richtlinie 2007/2/EG die in Teil A des Anhangs festgelegten Begriffsbestimmungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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