Art. 3 – Erstellung und Pflege von Metadaten

REG_2008_1205 · zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten

Metadaten, die einen Geodatensatz, eine Geodatensatzreihe oder einen Geodatendienst beschreiben, bestehen aus den in Teil B des Anhangs festgelegten Metadatenelementen oder Gruppen von Metadatenelementen und sind nach den in den Teilen C und D des Anhangs festgelegten Vorschriften zu erstellen und zu pflegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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