ErwGr. 2

REG_2008_121 · zur Festlegung der Analysemethode zur Bestimmung des Stärkegehalts in Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art (KN-Code 2309 )

Nach der Dritten Richtlinie der Kommission 72/199/EWG vom 27. April 1972 zur Festlegung gemeinschaftlicher Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (2) wird der Stärkegehalt in Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art nach dem in Anhang 1 Nummer 1 der genannten Richtlinie beschriebenen polarimetrischen Verfahren (auch „abgewandelte Ewers-Methode“ genannt) bestimmt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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