ErwGr. 3

REG_2008_121 · zur Festlegung der Analysemethode zur Bestimmung des Stärkegehalts in Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art (KN-Code 2309 )

Angesichts der Ergebnisse von Studien, die von den Sachverständigen der Zolllabors der Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, ist vorzusehen, dass in den Fällen, in denen das in der Richtlinie 72/199/EWG festgelegte polarimetrische Verfahren zur Bestimmung des Stärkegehalts in den genannten Zubereitungen nicht angewandt werden kann, eine enzymatische Analysemethode anzuwenden ist. Daher ist festzulegen, wie diese enzymatische Methode durchzuführen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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