ErwGr. 5

REG_2008_1250 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 hinsichtlich der Anforderungen an Bescheinigungen für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen, lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind

Die besonderen Anforderungen an lebende Muscheln gemäß Anhang III Abschnitt VII der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 gelten auch für lebende Stachelhäuter, Manteltiere und Meeresschnecken. Es ist daher angezeigt, den Anwendungsbereich der Bescheinigung für die Einfuhr von zum menschlichen Verzehr bestimmten lebenden Muscheln auf lebende Stachelhäuter, lebende Manteltiere und lebende Meeresschnecken auszudehnen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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