ErwGr. 7

REG_2008_1250 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 hinsichtlich der Anforderungen an Bescheinigungen für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen, lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind

Es sollte eine Übergangszeit festgesetzt werden, damit Mitgliedstaaten und Unternehmen die erforderlichen Vorkehrungen treffen können, um den in der vorliegenden Verordnung festgelegten neuen Anforderungen nachzukommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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