Art. 2

REG_2008_1291 · über die Genehmigung von Programmen zur Salmonellenbekämpfung in bestimmten Drittländern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Auflistung von Programmen zur Überwachung auf aviäre Influenza in bestimmten Drittländern und zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 798/2008

Das Programm zur Salmonellenbekämpfung, das die Vereinigten Staaten der Kommission am 6. Juni 2006 gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 vorgelegt haben, wird für Eintagsküken von Gallus gallus genehmigt, die als Lege- oder Mastgeflügel gehalten werden sollen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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