Art. 6

REG_2008_1323 · zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2008

Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wird die Kilometerpauschale gemäß Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Anhangs VII des Statuts wie folgt angepasst:
0 EUR pro km für eine Entfernung von 0 bis 200 km
0,3651 EUR pro km für eine Entfernung von 201 bis 1 000 km
0,6085 EUR pro km für eine Entfernung von 1 001 bis 2 000 km
0,3651 EUR pro km für eine Entfernung von 2 001 bis 3 000 km
0,1216 EUR pro km für eine Entfernung von 3 001 bis 4 000 km
0,0586 EUR pro km für eine Entfernung von 4 001 bis 10 000 km
0 EUR pro km, der über eine Entfernung von 10 000 km hinausgeht.
Die vorstehende Kilometervergütung wird ergänzt durch einen Pauschalbetrag in Höhe von
— 182,54 EUR bei einer Entfernung von mindestens 725 und weniger als 1 450 Bahnkilometern zwischen dem Ort der dienstlichen Verwendung und dem Herkunftsort;
— 365,04 EUR bei einer Entfernung von 1 450 Bahnkilometern oder mehr zwischen dem Ort der dienstlichen Verwendung und dem Herkunftsort.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 6 REG_2008_1323 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 6 REG_2008_1323 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.