ErwGr. 18

REG_2008_1339 · zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung

Alle Mitgliedstaaten, die Kommission und das Europäische Parlament sollten in einem Vorstand vertreten sein, um die Tätigkeit der Stiftung wirksam überwachen zu können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 18 REG_2008_1339 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 18 REG_2008_1339 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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