ErwGr. 21

REG_2008_1339 · zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung

Für die Stiftung sollte die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaften (13) (nachstehend „Rahmenfinanzregelung“ genannt) gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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