ErwGr. 7

REG_2008_1339 · zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung

Am 5. Dezember 2000 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 über die Hilfe für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (9) erlassen, mit der die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 geändert wurde, um die Tätigkeit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung auf die westlichen Balkanländer auszudehnen, die Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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