ErwGr. 8

REG_2008_1339 · zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung

Die Außenhilfeprogramme für die Länder, die Ziel der Tätigkeit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung sind, müssen durch neue Instrumente für die Politik im Bereich der Außenbeziehungen ersetzt werden, vor allem durch die mit der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (10) und der Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (11) eingerichteten Instrumente.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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