Art. 1

REG_2008_149 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Anhänge II, III und IV mit Rückstandshöchstgehalten für die unter Anhang I der genannten Verordnung fallenden Erzeugnisse

Nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte der Text im Anhang der vorliegenden Verordnung als Anhang II, Anhang III und Anhang IV angefügt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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