ErwGr. 2

REG_2008_180 · über das Gemeinschaftsreferenzlaboratorium für Krankheiten von Equiden mit Ausnahme der Pferdepest und zur Änderung des Anhangs VII der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates

Gemäß Artikel 19 Ziffer iv der Richtlinie 90/426/EWG kann die Kommission ein Referenzlaboratorium der Gemeinschaft für eine oder mehrere der in Anhang A der Richtlinie genannten Krankheiten von Equiden benennen. Der Artikel sieht außerdem vor, dass die Kommission die Funktionen, Aufgaben und Verfahren für die Zusammenarbeit mit den Laboratorien bestimmt, die in den Mitgliedstaaten mit der Diagnose der ansteckenden Krankheiten von Equiden betraut sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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