ErwGr. 3

REG_2008_180 · über das Gemeinschaftsreferenzlaboratorium für Krankheiten von Equiden mit Ausnahme der Pferdepest und zur Änderung des Anhangs VII der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates

Im Rahmen eines Auswahlverfahrens wurde das Laboratorium „Agence Française de Sécurité Sanitaire des Aliments“ (AFSSA) mit seinen Forschungslaboratorien für Tierpathologie und Zoonosen in Maisons-Alfort und für Equidenpathologie und Equidenkrankheiten in Dozulé (beides in Frankreich) ausgewählt; dieses Laboratorium sollte für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 1. Juli 2008 als Gemeinschaftsreferenzlaboratorium für Krankheiten von Equiden mit Ausnahme der Pferdepest benannt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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