ErwGr. 19

REG_2008_215 · über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds

Die Vorschriften über die Einziehung von Forderungen sollten klarer gefasst und verschärft werden, um die finanziellen Interessen der Gemeinschaften besser zu schützen. Insbesondere sollte im Einzelnen aufgeführt werden, unter welchen Voraussetzungen dem EEF Verzugszinsen geschuldet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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